Weniger Rückfragen zu Rechnungen: ZUGFeRD in Software iscrm
Sep., 2026
ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat. Es verbindet eine lesbare PDF/A-3-Sichtkomponente mit strukturierten XML-Rechnungsdaten. So kann der Empfänger die Rechnung am Bildschirm prüfen, während seine Software die Rechnungsdaten weiterverarbeitet. PDF und XML müssen inhaltlich übereinstimmen.
Für kleine Unternehmen ist das ein praxistauglicher Weg in die E-Rechnung. Das eigene Rechnungs-Layout bleibt erhalten, die Daten stehen zugleich für den digitalen Austausch bereit. iscrm erstellt ZUGFeRD-Rechnungen direkt in der webbasierten Software. Die Funktionen bauen auf dem Online-Rechnungsprogramm von iscrm auf.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen. Wer seine Rechnungsprozesse jetzt vorbereitet, kann Daten, Empfängervorgaben und Versandwege rechtzeitig prüfen.
ZUGFeRD ist ein kostenfrei verfügbares, branchenübergreifendes Datenformat für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch.
Stand der Angaben: September 2026: Die aktuelle FeRD-Spezifikation ist ZUGFeRD 2.5.2. Sie ist seit dem 1. September 2026 gültig.
Format: Ein PDF/A-3-Dokument mit eingebetteten XML-Rechnungsdaten.
Zweck: Die Rechnung bleibt lesbar und kann gleichzeitig elektronisch weiterverarbeitet werden.
Einsatzbereiche: ZUGFeRD kann im B2B-, B2G- und B2C-Geschäft eingesetzt werden. Gesetzliche oder vertragliche Vorgaben des Rechnungsempfängers gelten unabhängig davon.
Aktuelle Version: ZUGFeRD 2.5.2 ist seit dem 1. September 2026 gültig.
In iscrm: ZUGFeRD-Rechnungen werden direkt in der cloudbasierten Software iscrm erstellt und können das individuelle Rechnungs- und Corporate-Identity-Layout beibehalten.
ZUGFeRD ist ein Datenformat, keine zusätzliche Software
ZUGFeRD ist keine Anwendung, die zusätzlich installiert wird. Das Format beschreibt, wie Rechnungsdaten aufgebaut sein müssen. Diese Vorgaben werden in eine ERP-, EDI- oder andere Unternehmenssoftware eingebunden. In iscrm übernimmt das System die Erstellung der Rechnung im ZUGFeRD-Format.
Eine ZUGFeRD-Rechnung hat zwei Bestandteile. Das PDF/A-3-Dokument ist die Sichtkomponente. Es lässt sich lesen, speichern oder ausdrucken. Die eingebetteten XML-Daten enthalten dieselben Rechnungsinformationen in strukturierter Form. FeRD bezeichnet PDF und XML als inhaltlich identische Mehrstücke derselben Rechnung.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E-Rechnung nur noch dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Eine einfache PDF-Datei ist seit dem 1. Januar 2025 keine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Sie gilt als sonstige Rechnung.
Ab wann brauchen Unternehmen E-Rechnungen?
Die Regelungen zur E-Rechnung beziehen sich auf Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Seit dem 1. Januar 2025 müssen diese Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dafür genügt grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach.
Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen. Ausschlaggebend sind der Zeitpunkt des Umsatzes, die Umsatzart und der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers.
Zeitraum
Regelung für inländische B2B-Umsätze
Seit 1. Januar 2025
Inländische Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.
1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026
Rechnungsaussteller dürfen noch sonstige Rechnungen verwenden. Eine Papierrechnung ist weiterhin möglich. Eine unstrukturierte elektronische Rechnung, etwa eine PDF per E-Mail, setzt grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers voraus.
1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027
Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro endet die Übergangsfrist grundsätzlich am 31. Dezember 2026. Bei einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro gilt sie noch bis zum 31. Dezember 2027.
Ab 1. Januar 2028
Für inländische B2B-Umsätze gilt grundsätzlich die Pflicht zur E-Rechnung, soweit der Umsatz unter den Anwendungsbereich fällt und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Kleinbetragsrechnungen bis einschließlich 250 Euro, Umsätze an Privatpersonen und bestimmte Fahrausweise sind Beispiele für Ausnahmen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei Fragen zur eigenen steuerlichen Situation ist die Steuerberatung die richtige Anlaufstelle.
ZUGFeRD oder XRechnung: Was ist der Unterschied?
ZUGFeRD und XRechnung dienen beide dem strukturierten elektronischen Rechnungsdatenaustausch. Sie sind jedoch nicht dasselbe Format. Einen Überblick zur Umsetzung bietet auch der Beitrag XRechnung in iscrm erstellen und verarbeiten.
XRechnung ist ein von der Koordinierungsstelle für IT-Standards, kurz KoSIT, bereitgestellter Datenaustauschstandard für elektronische Rechnungen. XRechnung kann die XML-Syntaxen Cross Industry Invoice (CII) und Universal Business Language (UBL) verwenden. ZUGFeRD ist ein hybrides Format mit PDF/A-3-Sichtkomponente und eingebettetem XML. ZUGFeRD verwendet CII.
Merkmal
ZUGFeRD
XRechnung
Grundform
Hybridformat: PDF/A-3 plus eingebettete XML-Daten.
Strukturierter Datenaustauschstandard für elektronische Rechnungen.
Lesbarkeit
Die PDF-Sichtkomponente kann das individuelle Rechnungs-Layout abbilden.
Die strukturierten Daten sind für die automatische Verarbeitung bestimmt; für eine komfortable Ansicht braucht es eine geeignete Darstellung.
XML-Syntax
ZUGFeRD verwendet CII.
XRechnung kann CII oder UBL verwenden.
Versandweg
Nicht festgelegt. Möglich sind etwa E-Mail, Datei-Upload oder ein Portal.
Der vom Empfänger oder öffentlichen Auftraggeber geforderte Übermittlungsweg ist maßgeblich.
Typischer Einsatz
Wenn der Empfänger eine lesbare Rechnung und strukturierte Daten in einer Datei erhalten soll.
Wenn der Empfänger ausdrücklich XRechnung oder einen bestimmten Übermittlungsweg verlangt.
Es gibt eine Verbindung beider Ansätze. Seit ZUGFeRD 2.1.1 existiert das Referenz-Profil XRechnung. Es verbindet die Anforderungen des XRechnungsstandards mit einer PDF-Sichtkomponente. Für das ZUGFeRD-Profil XRechnung ist ausschließlich die XML-Syntax CII zulässig. Die Anforderungen an den XML-Teil spezifiziert und veröffentlicht die KoSIT im jeweils geltenden XRechnungsstandard.
Eine Leitweg-ID ist im normalen B2B-Geschäft grundsätzlich nicht erforderlich. Im B2G-Bereich dient sie der eindeutigen Adressierung und wird vom jeweiligen öffentlichen Auftraggeber vorgegeben. Eine Handelsregisternummer ersetzt sie nicht.
ZUGFeRD-Rechnungen in iscrm erstellen
iscrm erweitert die cloudbasierte Software um einen digitalen Rechnungsprozess. Die ZUGFeRD-Rechnung wird direkt in iscrm erstellt. Nach Fertigstellung der Rechnung erfolgt die Umwandlung in PDF/A-3 automatisiert. Die XML-Datei heißt standardmäßig zugferd-invoice.xml. Das individuelle Rechnungs- und Corporate-Identity-Layout bleibt bestehen.
Damit entsteht die ZUGFeRD-Rechnung dort, wo auch Aufträge, Kunden- und Produktdaten verwaltet werden. Für ZUGFeRD ist keine Einbindung der finaX-REST-API erforderlich. Das ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Sie Ihr vorhandenes Rechnungs-Layout beibehalten möchten.
Für XRechnungen, die über die Möglichkeiten des ZUGFeRD-Formats hinausgehen, kann die kostenpflichtige finaX-REST-API eingesetzt werden. Sie wird in iscrm unter SYSTEM > Benutzer > Tab API > XRechnung/mit REST-API eingerichtet. Dort finden Sie auch die Informationen zur Kontoeröffnung bei finaX, zur Hinterlegung der Zugangsdaten und zur Prüfung der Verbindung über „Login prüfen“. Wenn der Versand über das Peppol-Netzwerk erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich die Schnittstelle EDI/XRechnung. Sprechen Sie uns an, damit die technische Einrichtung mit einem EDI-Spezialisten abgestimmt werden kann.
ZUGFeRD in iscrm einrichten: Checkliste
Die Checkliste bezieht sich auf den Funktionsstand von iscrm im September 2026. Prüfen Sie gegebenenfalls vor dem Produktivstart die Angaben in Ihrer aktuellen iscrm-Hilfe.
Funktion aktivieren Öffnen Sie in iscrm SYSTEM > Mandant > Einstellungen > Rechnung > XRechnung und aktivieren Sie die Checkbox. Der Bereich heißt in iscrm „XRechnung“ und schaltet die Einstellungen für ZUGFeRD frei.
Absenderangaben vervollständigen Hinterlegen Sie in der Rechnungs-Druckvorlage im Tab Absender die zusätzlichen Daten für die E-Rechnung. Für XRechnungen ist insbesondere die Sender-ID erforderlich. Verwenden Sie dafür Ihre Peppol-ID, wenn Sie über eine solche Kennung verfügen; andernfalls tragen Sie die in der iscrm-Hilfe vorgesehene Steuernummer ein. Ohne eingetragene Sender-ID erstellt iscrm keine XRechnung. Unterschiedliche Druckvorlagen können verwendet werden, wenn abweichende Bankkonten oder Absenderkennungen erforderlich sind.
Kundenbestellnummer aktivieren XRechnungen können die Auftrags- oder Bestellnummer des Kunden verlangen. Das Feld AuftragNrKunde ist im Auftrag normalerweise nicht sichtbar. Aktivieren Sie es unter SYSTEM > Mandant > Einstellungen > Auftrag. In Druckvorlagen stehen dafür die Funktionen AuftragNrKunde() und RgAuftragNrKunde() bereit.
Empfängerangaben richtig zuordnen Hinterlegen Sie die für XRechnungen benötigten Zieladressen bei Firmenadressen im Tab Bank. Dazu kann eine Leitweg-ID gehören. Bestellnummer, Buyer Reference und Leitweg-ID haben unterschiedliche Funktionen und dürfen nicht pauschal als Ersatz füreinander verwendet werden. Im B2B-Geschäft ist grundsätzlich keine Leitweg-ID erforderlich. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verwenden Sie ausschließlich die vom Auftraggeber mitgeteilte Leitweg-ID; eine Handelsregisternummer ist kein Ersatz für diese Kennung.
Produkt-Einheiten pflegen Im Feld Einheit/XRechnung der Produktverwaltung hinterlegen Sie den passenden internationalen Einheitencode. Dieses Feld ist verfügbar, sobald die XRechnung-Funktion aktiviert wurde. C62 steht für allgemeine Einheit, H87 für Stück. Bleibt das Feld leer, setzt iscrm für die XRechnung die Einheit C62. Prüfen Sie bei Stück, Litern, Kilogramm, Stunden oder anderen Mengeneinheiten, ob die gewählte Einheit von Ihrem Rechnungsempfänger akzeptiert wird. Falls für Ihren Empfängerkreis abweichende oder übliche Produkt-Einheiten berücksichtigt werden sollen, stimmen Sie die erforderliche Konfiguration mit infosense ab.
Netto-Preise und Positionen prüfen Für die XRechnung erwartet iscrm Netto-Preise in den Rechnungspositionen. Verwenden Sie dort keine Brutto-Preise, um Fehler durch Rundungsdifferenzen zu vermeiden. Rabatte, Zu- oder Abschläge sowie Verpackungskosten innerhalb einer Rechnungsposition sollten Sie nur verwenden, wenn die Anforderungen hierfür in Ihrer XRechnung-Konfiguration berücksichtigt sind.
Zahlungsbedingungen eindeutig anlegen Für Skonto erwartet iscrm das Format „xTage xProzent Skonto, x1 Tage netto“. Zum Beispiel: „10 Tage 2 Prozent Skonto, 30 Tage netto“. Ist keine gültige Zahlungskondition hinterlegt, verwendet iscrm standardmäßig „30 Tage netto“.
Besondere Anforderungen abstimmen Für Serien- oder Chargennummern, Teilenummern, Abrechnungszeiträume, Produktbilder oder weitere individuelle Angaben kann eine besondere Konfiguration erforderlich sein. Stimmen Sie solche Anforderungen vor der ersten produktiven Rechnung mit uns ab.
Testrechnung erstellen und Empfängervorgaben klären Kontrollieren Sie Layout, Absender, Empfänger, Positionen, Steuern, Zahlungsbedingungen und Kundenreferenzen. Vergleichen Sie die Sichtkomponente mit den strukturierten Daten. Beide Teile müssen dieselben Rechnungsinformationen enthalten. FeRD empfiehlt eigene Prüfmechanismen für diese inhaltliche Identität. Fragen Sie vor dem ersten Versand außerdem, welches Format, welches Profil, welchen Übermittlungsweg und welche Referenzen Ihr Kunde erwartet.
Vor dem Versand und bei der Archivierung beachten
Eine technische Validierung ist ein wichtiges Prüfwerkzeug. Sie kann fehlende oder unlogische Angaben sichtbar machen. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der fachlichen und steuerlichen Angaben in der Rechnung.
Der Versandweg für ZUGFeRD ist nicht festgelegt. Häufig wird die Rechnung per E-Mail als Anhang versendet. Datei-Uploads, Schnittstellen und Rechnungseingangsportale kommen ebenfalls in Betracht. Maßgeblich sind die Vereinbarungen mit dem Empfänger.
Eine empfangene ZUGFeRD-Rechnung muss elektronisch archiviert werden. Bei einer hybriden Rechnung sollte das empfangene PDF/A-3-Dokument einschließlich des strukturierten XML-Teils unverändert erhalten bleiben. Ein Ausdruck genügt nicht. Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren; elektronische Rechnungen müssen im ursprünglichen elektronischen Format und maschinell auswertbar bleiben. Die E-Mail selbst ist in der Regel nur das Transportmittel. Enthält sie eigene aufbewahrungspflichtige Informationen, muss sie ebenfalls archiviert werden.
Häufige Fragen zu ZUGFeRD und iscrm
ZUGFeRD ist ein Format für elektronische Rechnungen. Es verbindet eine lesbare PDF/A-3-Sichtkomponente mit eingebetteten XML-Daten. Menschen können das PDF lesen, Software kann die XML-Daten weiterverarbeiten.
Eine ZUGFeRD-Rechnung kann eine E-Rechnung sein, wenn sie die Anforderungen der EN 16931 und die aktuellen umsatzsteuerlichen Vorgaben erfüllt. Das Bundesministerium der Finanzen nennt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 als zulässiges E-Rechnungsformat, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
ZUGFeRD ist ein Hybridformat mit PDF/A-3-Sichtkomponente und eingebetteten XML-Daten. XRechnung ist ein von der KoSIT bereitgestellter Datenaustauschstandard für elektronische Rechnungen. XRechnung kann CII oder UBL verwenden. Für das ZUGFeRD-Referenz-Profil XRECHNUNG ist ausschließlich CII zulässig.
Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro endet die Übergangsfrist grundsätzlich am 31. Dezember 2026. Bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt sie bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich für alle Rechnungsaussteller, soweit keine Ausnahme greift. E-Rechnungen empfangen können inländische Unternehmer bereits seit dem 1. Januar 2025.
Im B2B-Geschäft grundsätzlich nicht. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber kann eine Leitweg-ID erforderlich sein. Sie wird vom Auftraggeber vorgegeben und dient der eindeutigen elektronischen Adressierung.
Ja. Das elektronische Original muss erhalten bleiben und maschinell auswertbar sein. Bei einer ZUGFeRD-Rechnung umfasst das auch die eingebetteten strukturierten Daten. Ein Ausdruck genügt nicht. Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren.
Ja. iscrm erstellt ZUGFeRD-Rechnungen direkt im System und wandelt sie automatisiert in PDF/A-3 um. Das individuelle Rechnungs- und Corporate-Identity-Layout bleibt erhalten. Prüfen Sie vor dem ersten Einsatz die Einstellungen und eine Testrechnung in Ihrer aktuellen iscrm-Version.
Rechnungen automatisieren: Wie Rechnungsdaten aus digitalen Prozessen in die Fakturierung übergehen.
ZUGFeRD als Teil eines sauberen Rechnungsprozesses
Eine ZUGFeRD-Rechnung funktioniert nur so gut wie die Daten, aus denen sie entsteht. Gepflegte Kundenadressen, eindeutige Bestellnummern, korrekte Einheiten und klare Zahlungsbedingungen sorgen dafür, dass die Rechnung beim Kunden verarbeitet werden kann und im eigenen System nachvollziehbar bleibt.
Mit iscrm entsteht die ZUGFeRD-Rechnung dort, wo auch Aufträge, Kunden- und Produktdaten verwaltet werden. Das reduziert Medienbrüche und hält den Prozess in einer Software zusammen. Wenn Sie ZUGFeRD, XRechnung, Peppol oder individuelle Rechnungsdaten in Ihre Prozesse integrieren möchten, unterstützt infosense Sie dabei. Kontaktieren Sie uns, um die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu besprechen.
Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen zum technischen und organisatorischen Umgang mit E-Rechnungen. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
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