Lohnkostenanteil

Posted: Jan,2023

Lohnkostenanteil

Lohnkostenanteile in Rechnungen ausweisen

Viele Handwerker und Dienstleister müssen in den Ausgangsrechnungen den Lohnkostenanteil  von den Materialpositionen trennen. Nur so kommen ihre Kunden in den Genuss der in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen für „haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“.  Denn es gilt: Aufwendungen für Handwerkerleistungen können mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Mit der Online Geschäftsapplikation für CRM und ERP ist der separate Ausweis von Lohnanteilen kein Problem. Je nach betrieblicher Praxis und persönlicher Vorliebe des Dienstleisters bieten sich zwei verschiedene Möglichkeiten an:

  • Ausweis der einzelne Lohnanteile auf Positionsebene oder
  • Ausweis des absoluten Gesamtbetrags des Lohnanteils auf Ebene der Rechnungssumme.

Mehr dazu weiter unten. Vorweg jedoch noch ein von vielen Unternehmen vernachlässigter steuerlicher Tipp:

Als Lohnanteil erkennt das Finanzamt nicht nur Arbeitslöhne und Fahrtkosten von Meistern, Gesellen, Auszubildenden und Hilfskräften. Auch Maschinenmieten und ähnliche Positionsarten dürfen berücksichtigt werden. Welche Rechnungspositionen genau aus Sicht des Gesetzgebers Lohnanteile darstellen und was Sie sonst noch tun können, um Ihren Kunden die Steuerermäßigungen zu sichern, erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater, der IHK bzw. Handwerkskammer oder bei Ihrem Berufs- oder Branchenverband.

Lohnkostenanteil vorbereiten

Wenn Sie in iscrm Lohnkosten ausweisen müssen geben Sie kurz Bescheid – dann wird in der Produktverwaltung ein Eingabefeld freigeschaltet, in dem Sie für Ihre Produkte den Anteil der Lohnkosten in Prozent hinterlegen können.  Der Lohnanteil kann zwischen 0 und 100 Prozent betragen. Tragen Sie 0% ein wenn keine Lohnarbeit im Produkt enthalten ist. 100% können Sie bei reinen Arbeitslöhnen eintragen.

Mit diesem Prozentsatz werden in den Rechnungen die Lohnkosten berechnet und ausgewiesen.

Rechnungen einstellen

Wenn Sie für Ihre Produkte die anteiligen Lohnkosten bestimmt haben können Sie den Ausdruck der Rechnung anpassen. Normalerweise reicht ein Hinweis in der Rechnung mit folgendem Text:

Im Rechnungsbetrag ist ein Lohnkostenanteil in Höhe von xx.xxx,xx Euro enthalten. Der Mwst-Anteil beträgt xxx.xx Euro.

Zusätzlich sollten Sie auch in den einzelnen Positionen die Lohnkostenanteile ausweisen.  Man weiß ja nie, ob das Finanzamt diesen Nachweis in der Zukunft verlangt – und dann sind Sie auf der sicheren Seite. Ausserdem weisen Sie damit nach, dass Sie die Lohnkostenanteile gewissenhaft kalkulieren.

Für die Werte-Bestimmung und -Ausgabe stellt iscrm folgende Druckfunktionen zur Verfügung:

  • Auf Positionsebene
    LohnkostenNetto()
    LohnkostenMwst()
    LohnkostenBrutto() und
    Lohnkosten%() für den Ausweis des kalkulierten Prozentanteils
  • Auf Footer-Ebene für die Ausgabe der gesamten Lohnkostenanteile in Summe:
    SumLohnkostenNetto()
    SumLohnkostenMwst()
    SumLohnkostenBrutto()

Mit diesen Funktionen ist es ein Leichtes die Lohnkostenanteile in den Rechnungen auszuweisen.

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