Teillieferung oder wann müssen Aufträge gesplittet werden
eine Lieferung die nicht die ganze Bestellung (Auftragsmenge) abdeckt, sondern nur einen Teil davon wird als Teillieferung bezeichnet. Teillieferungen können in der Logistik aus verschiedenen Gründen ausgeführt werden
- Der Lieferant hat nicht die ganze Menge gleichzeitig verfügbar.
- Der Kunde ruft mit einer Lieferung nur einen Teil einer gesamten Menge ab.
- Die Bestellmengen sind an unterschiedliche Lieferadressen auszuliefern.
- Teilaufträge können notwendig werden, wenn Sie von mehreren Lägern ausliefern.
Natürlich ist nicht jede geschuldete Leistung (Lieferung) teilbar. Eine Lieferung ist nur dann teilbar, wenn sie ohne Wertminderung und ohne Beeinträchtigung des Leistungszwecks in Teilleistungen zerlegt werden kann.
Teillieferungen müssen eindeutig dokumentiert werden – deswegen stellt die Cloud Unternehmenssoftware für Groupware, CRM und ERP iscrm in der Auftragsverwaltung die Möglichkeit zur Verfügung aus einem (Haupt-) Auftrag einen oder mehrere Teilaufträge zu erzeugen. Man spricht hier auch von einem Auftrag-Split. Jeder Teilauftrag kann eigenständig weiterverarbeitet und individuelle Details (wie z.B. Liefermengen und Lieferadresse) angepasst werden.
Arten der Teilaufträge
Es wird zwischen zwei Arten von Teilaufträgen unterschieden:
- die ‚normalen‚ Teilaufträge die in den Bestellmengen genau durch den Hauptauftrag bestimmt sind. D.h. die Summe der Teilaufträge muss – wenn der gesamte Auftrag fertig ausgeliefert ist – mit den Mengen im Hauptauftrag übereinstimmen.
iscrm unterstützt diese Teilaufträge insofern, als immer genau darstellt wird in wie viele Teillieferungen der Hauptauftrag gesplittet wurde und welche Mengen bereits geliefert wurden. Mengenüberschreitung sind nicht erlaubt!
Das sollten Sie hier beachten: Mit einer Teilleistung ist die geschuldete Leistung noch nicht erbracht. Solange die geschuldete Gesamtleistung (Gesamtlieferung) nicht erbracht ist, tritt keine Vertragserfüllung ein. Siehe auch Teilrechnung und Sammelrechnung. - die ungedeckelten Teilaufträge stellen eine Sonderform dar – hier können die Teillieferungen den Hauptauftrag beliebig überschreiten. D.h. der Hauptauftrag regelt im Prinzip nur die preislichen Vereinbarungen – die Mengen werden durch den tatsächlichen Bedarf des Kunden bestimmt. Im Prinzip stellt dabei der Hauptauftrag einen Rahmenvertrag dar, in dem die Lieferbedingungen festgelegt sind. Manche sprechen hier auch von einem Abruf-Auftrag; Detail an Rande: Liegt ein solcher Auftrag vor, darf der Kunde die gleiche Ware nicht bei einem anderen Zulieferer kaufen. Der Kunde genießt folgende Vorteile:
- Er spart Lagerkosten
- Er kann wegen den höheren Bestellmengen bessere Preise für sich vereinbaren
Spezifische Funktionen zu Teilaufträgen
Wenn Sie Teilaufträge benötigen müssen diese zuerst unter System > Mandant > Auftrag aktiviert werden; vorher stehen diese Funktionen nicht zur Verfügung.
- Ein Teilauftrag und der zugehörigen Hauptauftrag können mit einem Mausklick geholt werden.
- Mehrere Teilaufträge können in einer (Sammel-) Rechnung abgerechnet werden.
- Der Hauptauftrag kann nicht mehr im Lager verbucht werden – nur noch die Teilaufträge verfügen über diese Möglichkeit. Damit wird verhindert, dass die Lieferungen mehrfach verbucht werden.