Arbeitszeiterfassung: Pflicht, Ausnahmen & digitale Lösungen 2025

Sep., 2025

Arbeitszeiterfassung Pflicht, Ausnahmen & digitale Lösungen 2025

Ob auf der Baustelle, beim Kunden oder im Büro – Arbeitszeiten müssen erfasst werden. Für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bedeutet das eine erhebliche Umstellung, denn die Arbeitszeiterfassung ist jetzt gesetzlich verpflichtend. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf konkretisiert die Bundesregierung die Anforderungen: Alle geleisteten Stunden müssen erfasst werden, künftig in elektronischer Form – mit klar definierten Ausnahmen und Übergangsfristen.

Wir erklären praxisnah, was Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe jetzt wissen müssen, welche Pflichten gelten und wie mobile digitale Zeiterfassungssysteme den Alltag erheblich erleichtern.

Rechtlicher Rahmen: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Ausgangslage: EuGH und BAG

EuGH-Urteil 2019 (C-55/18): Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen.

Bundesarbeitsgericht 2022 (Az. 1 ABR 22/21): Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht in Deutschland – unabhängig vom Arbeitsort.

Weiterführende Quellen:

Gesetzentwurf 2025: elektronische Pflicht

Elektronische Aufzeichnung wird Standard. Beginn, Ende und Dauer müssen erfasst werden.

Ausnahmen:

Betriebe mit ≤ 10 Mitarbeitenden dürfen auch weiterhin analog (Papier, Excel) dokumentieren.

  • Leitende Angestellte sind nicht verpflichtet.
  • Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen können Abweichungen regeln (z. B. spätere Erfassung bis zu 7 Tagen).

Übergangsfristen für Handwerk & Dienstleistung

Damit Betriebe ausreichend Zeit zur Umstellung haben, gelten gestaffelte Übergangsfristen für die elektronische Form:

UnternehmensgrößeÜbergangsfrist
≥ 250 Mitarbeitende1 Jahr
50–249 Mitarbeitende2 Jahre
11–49 Mitarbeitende5 Jahre
≤ 10 Mitarbeitendedauerhaft analog möglich

Wichtig: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt schon jetzt – die Übergangsfristen betreffen nur den Wechsel zur elektronischen Form.

Was heißt das für Homeoffice, Außendienst & Baustellen?

Die Pflicht gilt unabhängig vom Arbeitsort. Ob Homeoffice, Außendienst oder Baustelle – Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen dokumentiert werden. Arbeitgeber dürfen die Erfassung an Mitarbeitende delegieren, bleiben aber verantwortlich für die Richtigkeit.

Herausforderungen im Handwerk & in Dienstleistungsbetrieben

Gerade Handwerker und Dienstleister stehen vor besonderen Problemen:

  • Papierchaos & Zettelwirtschaft: handschriftliche Stundenzettel sind unübersichtlich, gehen verloren oder werden erst verspätet abgegeben.
  • Auftragszeiten unklar: Oft ist nicht nachvollziehbar, wie viel Zeit für welchen Auftrag benötigt wurde – Kalkulation und Abrechnung leiden.
  • Verwaltungsaufwand hoch: Bürokräfte müssen Daten manuell übertragen, was Fehler und Verzögerungen verursacht.
  • Mobile Arbeit: Mitarbeitende auf Baustellen oder unterwegs haben oft keinen direkten Zugriff auf Systeme im Büro.

Webbasierte vs. Insellösungen

Einzelapps, die man zu Hauf am digitialen Markt findet, bieten zwar schnellen Einstieg, erfordern jedoch meist doppelte Stammdatenpflege und erschweren langfristige Auswertungen. Webbasierte ERP-Systeme hingegen bündeln Funktionen: Zeiterfassung, Auftrags- und Projektverwaltung in einem System.

Datenschutz und Compliance

Gerade im Homeoffice sind Datenschutzaspekte zentral: Systeme müssen DSGVO-konform sein und sichere Verschlüsselung bieten. Auch Aufbewahrungspflichten – etwa zwei Jahre Archivierung der Arbeitszeitdaten – sind bei der Auswahl einer Lösung zu beachten.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Rechtssicherheit durch digitale, nachvollziehbare Daten
  • Echtzeitzugriff auf aktuelle Zeiten und Status
  • Automatisierte Auswertungen, z. B. für Überstunden, Projektzeiten oder Abwesenheiten
  • Synergieeffekte durch Integration mit webbasierten ERP/CRM-Systemen wie der infosense Unternehmenssoftware.

Vorteile für Mitarbeitende

  • Flexible Zeiterfassung via Mobilgerät oder Desktop
  • Transparente Pausenerfassung, keine Excel-Fehler
  • Sichtbarkeit des eigenen Arbeitsstatus (anwesend/abwesend)
Arbeitszeiterfassung pflicht
Mobile Arbeitszeiterfassung mit der infosense APP

Digitale Zeiterfassung als Lösung – speziell für Handwerk & Dienstleistung

Hier kommt die digitale Arbeitszeiterfassung von Infosense ins Spiel – maßgeschneidert für Betriebe, die unterwegs arbeiten:

  • Mobile Zeiterfassung per App
  • Mitarbeitende buchen Arbeitszeiten und Auftragszeiten direkt vor Ort – egal ob auf der Baustelle oder beim Kunden.
  • Auftragszeiten in Echtzeit
  • Jede Arbeitsminute wird dem richtigen Projekt zugeordnet. So behalten Betriebe jederzeit Überblick über laufende Aufträge.
  • Automatische Datenübertragung
  • Zeiten fließen ohne Umwege in ERP-Systeme, Lohnabrechnung und Rechnungsstellung – keine doppelte Datenerfassung.
  • Rechtssicherheit & Transparenz
  • Alle Daten sind revisionssicher gespeichert und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Mitarbeitende und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von Transparenz.

Mehr dazu erfahren Sie hier: Infosense Arbeitszeiterfassung

Praxis-Tipps für Handwerk & Dienstleistung

  1. Bestandsaufnahme machen: Welche Prozesse gibt es? Papier, Excel oder bereits erste digitale Tools?
  2. Mobile Lösungen einplanen: Vor allem Außendienst und Baustellen brauchen Apps, die offlinefähig sind.
  3. Übergangsfristen nutzen: Betriebe mit 11–49 Mitarbeitenden haben bis zu 5 Jahre Zeit – sollten aber frühzeitig planen.
  4. Tarifverträge prüfen: Gibt es Sonderregelungen?
  5. Mitarbeitende einbinden: Schulung und Akzeptanz sind entscheidend.

Branchenspezifische FAQs: Handwerk & Dienstleistung

Wie funktioniert mobile Zeiterfassung auf der Baustelle?

Mitarbeitende buchen Zeiten per App auf Smartphone oder Tablet, auch offline. Später werden die Daten automatisch synchronisiert.

Kann ich Fahrzeiten und Rüstzeiten separat erfassen?

Ja – moderne Systeme erlauben Kategorien für Fahrzeiten, Rüstzeiten und Pausen. Diese lassen sich Projekten und Kunden zuordnen.

Sind Handwerksbetriebe mit Außendienst betroffen?

Ja – Arbeitsort spielt keine Rolle. Alle Arbeitszeiten müssen erfasst werden.

Müssen Kleinbetriebe mit ≤ 10 Mitarbeitenden digital erfassen?

Nein – für sie bleibt analoge Erfassung zulässig.

Gibt es tarifvertragliche Ausnahmen?

Ja – Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Abweichungen regeln.

Wie sicher ist die digitale Zeiterfassung?

Systeme müssen DSGVO-konform arbeiten, mit revisionssicherer Speicherung und sicherer Datenübertragung.

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