Machen wir uns nichts vor: Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgericht (BAG) gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits jetzt – Beschl. V. 13.09.2022, Az.17.09.2022.
Diese Pflicht gilt für verschiedene Branchen um sicherzustellen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn auch korrekt bezahlt wird. Welche Branchen das sind, können Sie beim Ministerium für Arbeit und Soziales nachlesen.
Demnach sind Arbeitgeber aus den festgelegten Branchen verpflichtet ein System einzuführen, mit dem die Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit erfasst können. Diese Pflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG und wurde bereits zuvor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgelegt. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet für eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel zu sorgen, so das Bundesarbeitsgericht!
Jetzt sehe ich schon wieder die Excel-Experten wie sie ein Erfassungs-Sheet vorbereiten, in dem die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten manuell eintragen sollen. Am Monatsende werden diese Daten in einem Master-Sheet zusammengefasst und Eingabefehler korrigiert. Und kaum ist ein halbes Jahr vorbei weiß keiner mehr wo welche Daten liegen und wie sie ausgewertet werden können. Wobei – der Ärger kommt ja nur falls der Zoll jemals detaillierte Arbeitszeitberichte anfordert.
Arbeitszeiterfassung im Homeoffice auf dem Smartphone
Die Arbeitszeiterfassung kann so einfach sein – die Cloud Geschäftsapplikation für CRM und ERP iscrm stellt dafür eine reduzierte Arbeitserfassung bereit. Reduziert deshalb, da die Arbeitszeiten bisher vor allem auf zuvor erfasste Aufträge und Projekte gebucht wurden, um sie am Monatsende an die Kunden abrechnen zu können. Diese Abrechnung fällt natürlich bei der reduzierten Arbeitszeiterfassung weg; es geht jetzt nur noch um die Protokollierung der normalen Arbeitszeit und den angefallenen Überstunden.
Die Arbeitszeiten können auf dem Smartphone, Tablet oder Desktop erfasst werden. Voraussetzung dafür ist, daß in iscrm das Benutzerrecht Arbeitszeiten für die Angestellten angeklickt ist, sowie die Zusatz-Option ‚Benötigt nur die reine Zeiterfassung; keine Zuordnung auf Aufträge erforderlich!‘. Anschliessend bekommt jeder sein Einladungs-E-Mail mit dem Link auf die Arbeitszeiterfassung. Der Link kann in jedem Browser ausgeführt werden und erlaubt eine wirklich einfache Arbeitszeiterfassung – es sind ja nur folgende Informationen gefordert:
- Arbeitszeit-Beginn und -Ende.
- Die Pausenzeit. Diese kann kann durch Unterbrechung der Arbeitszeit automatisiert bestimmt werden.
- Die Art der Arbeitszeit – denn es geht ja nicht nur um die ’normale‘ Arbeit; es könnte auch ein Krankheitsausfall oder eine Fortbildung, etc. protokolliert werden.
Das war es dann schon – die Infos kann jede:r mit ein paar Klicks auf seinem Smartphone erfassen Danach stehen die Daten sofort in der Zentrale zur Verfügung. Das hat noch einen weiteren Vorteil: Es ist direkt erkennbar wer zur Arbeit angemeldet und also per Telefon oder Video-Call erreichbar ist. Das gibt ein klein wenig das Gefühl der physischen Präsenz; so als wenn man gemeinsam in einem Büro säße. Verstärken kann man dieses Gefühl durch eine Portal-Anzeige in der erkennbar ist wer ‚arbeitstechnisch‘ anwesend ist.