Ein neuer Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums schreibt bald die ausschließliche elektronische Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber vor. Unternehmen müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit speichern und für zwei Jahre nachweisen. Es ist also an der Zeit, sich mit einer digitalen Infrastruktur auseinanderzusetzen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Was ist neu?
Die Arbeitszeiterfassung muss elektronisch erfolgen – vollkommen digital. Die Arbeitszeiten dürfen bald nicht mehr auf einem Papierzettel erfasst und eingescannt werden. Dies zeigt wieder einmal, dass sich die Unternehmen zunehmend digital orientieren müssen und sich früher oder später mit einer digitalen Infrastruktur anfreunden sollten. Das geplante Gesetz gibt vor, dass Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit gespeichert und für 2 Jahre nachgewiesen werden müssen.
Die Arbeitszeit muss elektronisch – zum Beispiel per Software oder App – erfasst werden. Unternehmen, die aufgrund der neuen Regelungen eine neue Lösung für die Arbeitszeiterfassung finden müssen, haben nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Jahr Zeit, das neue System einzurichten.
Keine Excel-Tabellen mehr!
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