Digitale Förderprogramme
Die EU, der Bund und nicht zuletzt die Bundesländer möchten, dass Sie Ihre Prozesse digitalisieren um so für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet zu sein. Sie haben deswegen eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt die auch Ihnen zugute kommen können.
Unter einem Förderprogramm versteht man eine finanzielle Unterstützung oder Subvention, die aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellt wird. Förderprogramme richten sich an Hochschulen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Gründer oder an kleine und mittlere Unternehmen.
Es gibt eine breite Vielfalt an Förderungen. Die Chancen stehen also gar nicht schlecht, dass auch Ihr Unternehmen für eine Förderung in Frage kommt. Dabei kann es sein, dass die Förderung aus einem Zuschuss oder einer Beratung besteht, oder etwas Anderem.
Egal wie die Förderung nun aussieht, sollten Sie diese Möglichkeiten nicht ungenutzt verstreichen lassen. Es lohnt sich, ein wenig Zeit und Recherche in dieses Thema zu stecken.
Förderprogramme im Bereich Digitalisierung
Der Fokus hier liegt auf Förderprogrammen im Bereich der Digitalisierung von Unternehmen sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. Das Thema Digitalisierung ist zwar kein wirkliches „Neuland“ mehr für uns, jedoch sind so manche KMU dem Anschein nach noch nicht optimal darauf vorbereitet. Das zeigt zumindest eine Studie der KfW Research: Laut ihr befindet sich der deutsche Mittelstand noch in einer frühen Phase der Digitalisierung. Dagegen muss etwas getan werden!
Wer fördert?
Wenn man sich für eine Förderung interessiert, ist vorerst die Frage wichtig: Wer kann Unternehmen fördern? Dies sind vornehmlich folgende drei Institutionen:
- EU (EU-Kommission)
- Bund (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- Länder (Ministerien für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung der Länder)
Außerdem vergeben oftmals Banken in Kooperation mit den Bundesländern zinsverbilligte Darlehen, die zweckgebunden sind. Dies können beispielsweise Darlehen für Existenzgründer oder spezielle Darlehen für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen sein.
Was steckt hinter der „de-minimis-Regelung“ und warum die so wichtig ist?
In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende Beihilfen an Unternehmen oder Produktionszweige verboten, wenn sie den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). In bestimmten Fällen kann die Europäische Kommission Subventionen allerdings genehmigen. Um zu entscheiden, ob es sich um eine solche Ausnahme handelt, muss jede Beihilfe, die einem Unternehmen zugute kommt, bei der Europäischen Kommission in Brüssel angemeldet werden (Notifizierung). Die Europäische Kommission entscheidet dann, ob die betreffende Subvention im Sinne des EU-Vertrags gewährt werden kann oder nicht.
Zur Vereinfachung dieses Verfahrens wurde die De-minimis-Regelung eingeführt. Danach müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 EUR (100.000 EUR im Straßentransportsektor, 15.000 EUR innerhalb von drei Jahren im Agrarsektor) nicht übersteigen. Die Kommission geht davon aus, dass diese kleineren Subventionen keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel und den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben.
Digital Programme
Die nachfolgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie soll nur Hinweise bieten, wo Sie sich weiter informieren können.
Siehe auch: digitaleneuordnung.de/blog/foerdermittel-digitalisierung/